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Handlungsfelder


Für den Bereich „Nachhaltige Stadtentwicklung“ wurden seitens des Freistaates Handlungsfelder festgelegt. Maßnahmen innerhalb der entsprechenden Fördergebiete, welche inhaltlich in eines dieser Handlungsfelder passen, können unter Zuhilfenahme von Finanzhilfen finanziert werden.

  • Handlungsfeld 1 (Infrastruktur):
    Maßnahmen, die die städtebaulichen und infrastrukturellen Zentralisierungs- und Konzentrationsprozesse in Städten und Stadtquartieren stärken…

  • Handlungsfeld 2 (Bürgergesellschaft):
    Maßnahmen, die den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der städtischen Bürgergesellschaft stärken und eine Bindung der Bewohner an ihren Stadtteil dauerhaft festigen.

  • Handlungsfeld 3 (qualifizierte Freizeitbeschäftigung):
    Maßnahmen zur Stärkung des Lern- und Sozialverhaltens in Städten und Stadtquartieren.

  • Handlungsfeld 4 (Wirtschaft):
    Maßnahmen, die die Erwerbsperspektiven innerhalb von Stadtquartieren und die wirtschaftliche Entwicklung des Stadtgebietes verbessern.

  • Handlungsfeld 5 (Programmbegleitung):
    Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Entwicklung und Bewertung der gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte oder einzelner Projekte beitragen

Gefördert werden 75% der förderfähigen Gesamtausgaben eines Projektes. Die verbleibenden 25% trägt die Stadt Auerbach/Vogtl. selbst.
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Stadt Auerbach
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