Für den Bereich „Nachhaltige Stadtentwicklung“ wurden seitens des Freistaates Handlungsfelder festgelegt. Maßnahmen innerhalb der entsprechenden Fördergebiete, welche inhaltlich in eines dieser Handlungsfelder passen, können unter Zuhilfenahme von Finanzhilfen finanziert werden.
- Handlungsfeld 1 (Infrastruktur):
Maßnahmen, die die städtebaulichen und infrastrukturellen Zentralisierungs- und Konzentrationsprozesse in Städten und Stadtquartieren stärken…
- Handlungsfeld 2 (Bürgergesellschaft):
Maßnahmen, die den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der städtischen Bürgergesellschaft stärken und eine Bindung der Bewohner an ihren Stadtteil dauerhaft festigen.
- Handlungsfeld 3 (qualifizierte Freizeitbeschäftigung):
Maßnahmen zur Stärkung des Lern- und Sozialverhaltens in Städten und Stadtquartieren.
- Handlungsfeld 4 (Wirtschaft):
Maßnahmen, die die Erwerbsperspektiven innerhalb von Stadtquartieren und die wirtschaftliche Entwicklung des Stadtgebietes verbessern.
- Handlungsfeld 5 (Programmbegleitung):
Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Entwicklung und Bewertung der gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte oder einzelner Projekte beitragen
Gefördert werden 75% der förderfähigen Gesamtausgaben eines Projektes. Die verbleibenden 25% trägt die Stadt Auerbach/Vogtl. selbst.