Armutsbekämpfung

In Folge der festgestellten Benachteiligung des Gebietes - u. a. in Folge eines höheren Anteils an Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen, ebenso wie SGB-II-Empfänger - macht es sich notwendig, mit entsprechenden Einzelmaßnahmen dem Trend entgegenzuwirken.
Die gem. INSEK, Kap. 4.3 erreichte positiv verlaufende wirtschaftliche Entwicklung ist mit gezielten Einzelmaßnahmen für das Gebiet der „Westlichen Altstadt“ zu erwirken. Dazu zählen u. a., den Besatz an gewerblichen Unternehmen im Gebiet zu halten und zu erweitern, vorhandene, ungenügende Umweltsituationen und ggf. vorhandene -schäden zu beseitigen. Für das Gebiet der „Westlichen Altstadt“ sind dabei folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen.